Info
Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten
Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An Ihre Krankenkassenkarte und die bewilligte Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken, wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen bzw. den Arztbericht. Im Falle einer Wärmetherapie, wie Heißluft, Naturmoor oder Wärmepackung können Sie unsere Entspannungsmusik in Anspruch nehmen oder auch gerne Ihre eigene Musik auf MP3 Player, CD oder Handy mitbringen.
Falls Sie mit einer Kassen-Verordnung zu uns kommen, muss an den ersten zwei Terminen in bar eine Zuzahlung geleistet werden. Diese ist abhängig vom Umpfang der Behandlungen (Behandlungsmethoden und Behandlungsanzahl). Falls Sie zuzahlungsbefreit sein sollten, bringen Sie bitte den Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse mit. Die Verordnung darf zum ersten Behandlungstermin nicht älter als 28 Tage sein, sollte die Verordnung älter sein betötigen Sie eine neue. Auf der Verordnung finden Sie auch ein Feld mit Therapiefrequenz. Dieses Feld enthält die Info wie oft die Woche die Behandlungen statt finden müssen.
Wenn Sie mit einer Privat-Verordnung zu uns kommen, schließen wir einen Behandlungsvertrag mit Ihnen ab. Sie bekommen dann eine Rechnung über die Kosten der Behandlungen, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Der Rechnungsbetrag sollte innerhalb von 14 Tagen von Ihnen ausgeglichen werden. Die Höhe der Erstattung ist je nach Kasse unterschiedlich, daher informieren Sie sich gegebenfalls vorher bei Ihrer Kasse.
Möchten Sie als Selbstzahler zu uns kommen, ist auch dies kein Problem. Teilen Sie uns bei der Terminplanung mit, ob Sie mit Beschwerden für einen Heilpraktiker (Physiotherapie) -Termin, einen Präventiv-Termin oder eine Wellnessanwendung zu uns kommen möchten.